vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beamten-Aufstiegsprüfung keine Berufsfortbildung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 196 Heft 5 v. 1.5.1992

EStG §§ 16, 20

Maßgeblich für die Einstufung der Aneignung von Wissen als Fortbildung ist, daß das erworbene Wissen der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit dienlich ist. Der Umstand, daß eine Beamten-Aufstiegsprüfung gerade (nur) im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis verwertet werden kann, ist hingegen dafür irrelevant. Die Kosten der Beamtenaufstiegsprüfung sind somit keine Werbungskosten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!