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Umsatzsteuer bei Mängelbehebung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 171 Heft 5 v. 1.5.1992

ABGB §§ 922 ff, 1167

UStG §§ 1, 4

Erbringt der Werkunternehmer (Verkäufer) dem Besteller (Käufer) Leistungen zur Mängelbehebung, kann er vom Subunternehmer (Lieferanten) die Umsatzsteuer für die von diesem zu vertretende Ersatzvornahme nur im Umfang seiner eigenen Umsatzsteuerpflicht - dh idR für Ersatzbeschaffung und für Abgeltung der Leistung anderer Unternehmer - begehren.

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