ABGB § 1400
KWG §§ 1, 23
Will ein aus einer Kontosperre begünstigter Dritter Unterlassungsansprüche und allfällige Scbadenersatzforderungen aus vertragswidrigen Verfügungen geltend machen, hat er der kontoführenden Bank gegenüber Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung; eine Berufung auf das Bankgeheimnis widerspräche in diesem Fall Treu und Glauben.