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Zur Steuerpflicht von Versicherungsrenten

SteurrechtErlaßrundschau SteurrechtRdW 1992, 94 Heft 2 v. 1.2.1992

EStG: § 29 Z 1

Die Besteuerung von privaten Gegenleistungsrenten ist im § 29 Z 1 EStG abschließend geregelt. Die Renten werden einkommensteuerpflichtig, wenn sie den ausschließlich nach § 16 Abs 2 und 4 BewG errechneten Kapitalwert übersteigen. Andere Werte des BewG - wie zB der gemeine Wert im § 16 Abs 5 BewG - oder die Berücksichtigung von Rechnungszinsen sind nicht vorgesehen.

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