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Nachträgliche Geltendmachung eines Forschungsfreibetrages möglich

SteurrechtErlaßrundschau SteurrechtRdW 1992, 94 Heft 2 v. 1.2.1992

EStG: § 4 Abs 2, § 4 Abs 4 Z 4

Ein Forschungsfreibetrag kann auch nachträglich (zB im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens) geltend gemacht werden. Eine nachträgliche prozentuelle Erhöhung des Ausmaßes wird nach den Regeln der Bilanzänderung zu beurteilen sein.

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