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Änderungen in der Rechtsprechung und Exekutionstitel

WirtschaftsrechtErnst SwobodaRdW 1992, 3 Heft 1a v. 1.1.1992

I. Das Problem

Immer wieder kann man teils recht gravierende Änderungen in der Rsp - auch der Höchstgerichte - beobachten, die nicht auf Änderungen der Rechtslage beruhen. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel aus jüngster Zeit ist die mit 4 Ob 41/90 vom 26. 6. 19901)1)Veröffentlicht in EvBl 1990/114; MuR 1990, 144 ff; WBl 1990, 308 ff. vollzogene Änderung der Rsp im Bereich der vergleichenden Werbung: Während bis zu dieser E praktisch jede Einbeziehung des Konkurrenten in Vergleiche ohne triftigen Grund (zB Abwehr von unrichtigen Behauptungen des Konkurrenten) als sittenwidrig und damit unzulässig angesehen wurde (und damit vergleichende Werbung praktisch generell unzulässig war), ließ der OGH in dieser wahrhaft bahnbrechenden E die vergleichende Werbung generell zu, sofern nicht besondere irreführende oder aggressive Tendenzen hinzukämen.

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