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Verunglückte Organschaft

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 360 Heft 10 v. 1.10.1992

KStG 1966: § 8 Abs 4

KStG § 9

Im Falle einer verunglückten Organschaft stellen die von der Muttergesellschaft übernommenen Verluste ungeachtet der handelsrechtlichen Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrages (verdeckte) Einlagen dar.

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