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Kein steuerfreier Betrag bei nur vertraglicher Mietenverrechnungspflicht

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 360 Heft 10 v. 1.10.1992

EStG 1972: § 28 Abs 3

EStG § 28 Abs 5

Die Bildung eines steuerfreien Betrages gem § 28 Abs 3 EStG 1972 (§ 28 Abs 5 EStG 1988) setzt eine Verrechnungspflicht von Mieteinnahmen auf der Basis mietrechtlicher Vorschriften, das sind nur öffentlich-rechtliche Anordnungen, voraus. Eine in privatrechtlichen Verträgen festgelegte Verrechnungspflicht ist nicht ausreichend, und zwar auch dann nicht, wenn Gegenstand der privatrechtlichen Vereinbarung die einvernehmliche Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes ist.

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