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Entlohnung von Zeiten der Rufbereitschaft

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 350 Heft 10 v. 1.10.1992

AngG § 6

ABGB § 1152

Mangels Vereinbarung gebührt für Zeiten der Rufbereitschaft ein ortsübliches bzw angemessenes Entgelt.

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