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Nichtzustandekommen eines in Aussicht genommenen Vertragsabschlusses

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 350 Heft 10 v. 1.10.1992

ABGB § 878

Solange der Vertrag nicht zustande gekommen ist, kann kein Partner darauf vertrauen, daß der andere den Vertrag abschließen werde, weshalb Aufwendungen im Hinblick auf den in Aussicht genommenen Vertrag grundsätzlich auf eigenes Risiko vorgenommen werden.

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