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Gleichbehandlungspflicht bei Beförderungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 185 Heft 6 v. 1.6.1991

ABGB § 1157

ArbVG § 115 Abs 3

Bei der Beförderung von Arbeitnehmern kann der Gleichbehandlungsgrundsatz nur ausnahmsweise, etwa bei einem Verstoß gegen ein erkennbares und generalisierbares Prinzip, beachtlich sein.

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