GewO 1994 § 82 lit d
StGB §§ 42, 127
1. § 82 lit d GewO ist im Zusammenhang mit § 42 StGB (über mangelnde Strafwürdigkeit der Tat) dahin auszulegen, daß nicht darauf abzustellen ist, ob die Tat strafbar ist, sondern darauf, ob sie ohne Rücksicht auf § 42 StGB mit Strafe bedroht ist.