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Abfertigung an GmbH-Geschäftsführer bei Erwerb einer 50 %-Beteiligung

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 1991, 123 Heft 4 v. 1.4.1991

1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Anteilserwerb

Unabdingbare Voraussetzung für ein Dienstverhältnis iSd Arbeitsrechtes ist die Weisungsunterworfenheit. Arbeitsrechtlich wird daher ein Dienstverhältnis zwischen Geschäftsführer und GmbH nur anerkannt, wenn der Geschäftsführer weder zu 50 % oder mehr an der GmbH beteiligt ist noch über eine Sperrminorität verfügt; nur diesfalls kann nämlich die Generalversammlung gegen den Willen des Geschäftsführers einen Weisungsbeschluß (vgl § 20 Abs 1 GmbHG) fassen.

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