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Beschäftigungsbewilligung für GmbH-Gesellschafter

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 121 Heft 4 v. 1.4.1991

AuslBG § 2 Abs 2

Kann ein Gesellschafter mit seinem Anteil Beschlüsse der Generalversammlung verhindern, so kommt ihm keine Arbeitnehmereigenschaft zu und er bedarf keiner Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG.

VwGH 25. 4. 1990, 89/09/0146

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