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Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 112 Heft 4 v. 1.4.1991

GewO 1994 §§ 5 Z 1, 6 Z 3, 156 Abs 1

EHVB: Art I Abschn A

Die Betriebshaftpflichtversicherung (hier: für die Tätigkeit im Garten-, Landschafts- und Sportanlagenbau, einschließlich Erdbewegungen für Landschaftsbau) erfaßt im Zweifel nur solche Schäden, die durch innerhalb der Gewerbeberechtigung des versicherten Unternehmens liegende Tätigkeiten verursacht worden sind.

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