Das BMF hat kürzlich einen Querschnittserlaß zu den Bereichen Ertragsteuern, USt, VermSt, Verkehrsteuern und BAO im Zusammenhang mit der neuen Gesellschaftrechtsform der Erwerbsgesellschaften (BGBl 1990/257) fertiggestellt. Hervorzuheben ist die darin (und zwar für alle Mitunternehmerschaften) festgehaltene Rechtsauffassung, daß das Überschreiten der Einheitswertgrenze für freiberufliche Mitunternehmerschaften keine Buchführungspflicht auslöst. Der Erlaß wird demnächst im AÖF veröffentlicht und ist auch in ÖStZ 1991, 78, im Wortlaut nachzulesen.