vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufwandsentschädigungen bei Arbeitskräfteüberlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 89 Heft 3 v. 1.3.1991

AÜG § 10 Abs 1

§ 10 Abs 1 AÜG ordnet für die Entlohnung überlassener Arbeitskräfte lediglich eine Bedachtnahme auf das kollektivvertragliche „Entgelt“ an, weshalb etwa KV-Bestimmungen über das Weiterlaufen von Aufwandsentschädigungen im Krankheitsfall auf sie keine Anwendung finden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!