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Garantierückstellung beim Einheitswert des Betriebsvermögens unzulässig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 68 Heft 2 v. 1.2.1991

BewG §§ 6, 64

Garantierückstellungen für Gewährleistungsansprüche, die möglicherweise in der Zukunft erhoben werden, sind aufschiebend bedingte Lasten, deren Entstehung von einem ungewissen künftigen Ereignis abhängt. Diese dürfen daher gem § 6 BewG nicht als Schuldposten angesetzt werden.

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