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Aufsandungserklärung des Inhabers des vortretenden Rechtes?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 356 Heft 12 v. 1.12.1991

GBG § 32 Abs 1 lit b

Zwar bedarf die - auch bezüglich eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes zulässige - Vorrangseinräumung eines Vertrages zwischen dem Inhaber des vortretenden und demjenigen des zurücktretenden Rechtes, wie es etwa ein Pfandbestellungsvertrag ist, doch ist eine Aufsandungserklärung des Inhabers des vortretenden Rechtes nicht erforderlich.

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