ABGB § 1168
Der vereinbarte Werklohn, nicht aber ein angemessener Preis hat als Basis für die Berechnung dessen zu dienen, was sich der Werkunternehmer durch das Unterbleiben des Werkes erspart hat.
OGH 5. 6. 1991, 1 Ob 642/90
ABGB § 1168
Der vereinbarte Werklohn, nicht aber ein angemessener Preis hat als Basis für die Berechnung dessen zu dienen, was sich der Werkunternehmer durch das Unterbleiben des Werkes erspart hat.
OGH 5. 6. 1991, 1 Ob 642/90