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Schutz von Einzelinteressen der Marktteilnehmer durch Mißbrauchsaufsicht?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 293 Heft 10 v. 1.10.1991

KartG §§ 35, 36

Bei der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen steht zwar der Schutz von Einzelinteressen anderer Marktteilnehmer nicht im Vordergrund, doch dient die Mißbrauchsaufsicht auch ihrem Schutz, soweit der Wettbewerb gestört wird.

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