Das Kartellobergericht beim OGH hat sich in dieser E (s unten Seite 116) mit zwei wesentlichen Fragen zu § 3 a Abs 1 NVG beschäftigt, und zwar mit dem Problem, ob Verkäufe unter dem Einstandspreis durch Misch- oder Ausgleichskalkulation gerechtfertigt werden können und mit dem Problem der Formulierung des Klagebegehrens: