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Sittenwidriges in Vereinbarung über Gewinnbeteiligung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 90 Heft 3 v. 1.3.1990

ABGB § 879

Wird in einer Vereinbarung über eine Gewinnbeteiligung festgelegt, daß dann, wenn der Arbeitnehmer während ihrer Laufzeit aus welchen Gründen immer ausscheidet, die Regelung ab Beginn des Jahres des Ausscheidens entfällt, so ist dies sittenwidrig.

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