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Klageberechtigung bei Streitigkeiten aus der Geschäftsführung des Betriebsrates

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 89 Heft 3 v. 1.3.1990

ASGG § 50 Abs 2

Auch das einzelne (überstimmte) Betriebsratsmitglied ist zur Einbringung einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines mehrheitlich gefaßten Beschlusses des Betriebsrates wegen schwerwiegender Verfahrensmängel berechtigt.

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