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Keine Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bei eigenem Leistungsverzug

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 77 Heft 3 v. 1.3.1990

ABGB §§ 932, 1052, 1053, 1170

Befindet sich der Verkäufer oder Werkunternehmer infolge mangelhafter Erfüllung in Leistungsverzug, kann er nicht vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der (mängelfreien) Sachen, gestützt auf den vereinbarten Eigentumsvorbehalt, begehren.

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