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Anfechtung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 15 Heft 1 v. 1.1.1990

ABGB:§ 364 c

AnfO § 2 Z 3

Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot, das eine Liegenschaft dem Zugriff der Gläubiger dauernd entzieht, benachteiligt die Gläubiger schon im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes mittelbar; befriedigungstauglich ist eine Anfechtung des Verbotes durch den Gläubiger aber nur danu, wenn die Liegenschaft nicht durch vorrangige Pfandrechte überbelastet ist.

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