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Beweislastverteilung bei Verkauf unter dem Einstandspreis; kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz durch § 3 a NVG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 14 Heft 1 v. 1.1.1990

NVG:§ 3 a

ZPO § 272

Der Kläger, der einen Verstoß gegen § 3 a NVG geltend macht, hat die allgemeinen Marktgegebenheiten und den sich daraus ergebenden Verkauf des Beklagten zum oder unter dem Einstandspreis nachzuweisen.

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