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Berücksichtigung einer Wegzeitvergütung bei Sonderzahlungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 344 Heft 10 v. 1.10.1989

KV Arbeiter Eisen- und Metallverarbeitung/Gewerbe: Abschn VIII, X

Die für Wegzeiten außerhalb der Arbeitszeit gem Abschn VIII KV gebührende Vergütung ist Arbeitslohn iSd Abschn X KV und als Verdienst iS dieser Bestimmung bei der Berechnung des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration zu berücksichtigen.

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