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Sofortige Vollstreckbarkeit nur bei Ansprüchen aus Arbeitsverhältnis

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 344 Heft 10 v. 1.10.1989

ASGG § 61 Abs 1 Z 1, 2

§ 61 Abs 1 Z 1 und 2 ASGG ist nur auf Ansprüche anzuwenden, die aus einem Arbeitsverhältnis stammen und nicht auch auf solche aus arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen.

OGH 17. 11. 1988, 3 Ob 163/88 (OLG Linz 30. 3. 1988, 13 Ra 1132/87; LG Salzburg 21. 10. 1987, 36 Cg a 7/87)

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