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Bankgarantie im Konkurs des Schuldners

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 336 Heft 10 v. 1.10.1989

ABGB: § 880 a

KO idF vor 1. 7. 2010 § 18

Durch die Bankgarantie begründet der Garant mit dem Schuldner ein Gesamtschuldverhältnis, auf das § 18 KO anzuwenden ist, soweit - bei allenfalls teilweiser Deckung - der Schuldner nicht bloß allein haftet.

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