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Wiederholungsgefahr bei Anbot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches an Dritten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 336 Heft 10 v. 1.10.1989

ABGB § 1380

UWG § 14

Das Anbot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches an einen Dritten beseitigt nicht die Vermutung der Wiederholungsgefahr; die Frage, ob ein künftiger Wettbewerbsverstoß auszuschließen ist, ist in jedem Verfahren getrennt zu beurteilen.

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