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Abfertigungsrücklage bei Schenkungssteuer nicht abziehbar

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 312 Heft 9 v. 1.9.1987

ErbStG § 18

Wird ein Betrieb im Wege einer Schenkung übertragen, sind Abfertigungsrücklagen bei Ermittlung der Schenkungssteuergrundlage nicht als Schuldposten abzugsfähig. Gleiches gilt für Teile des Eigenkapitals, wie Investitionsrücklagen und Investitionsfreibeträge.

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