UStG § 22 Abs 5
Aus § 22 Abs 5 UStG kann nicht abgeleitet werden, daß es zwischen dem Unternehmensbereich einer pauschalierten Land- und Forstwirtschaft und dem übrigen Unternehmensbereich zu steuerbaren Umsätzen kommen kann.
UStG § 22 Abs 5
Aus § 22 Abs 5 UStG kann nicht abgeleitet werden, daß es zwischen dem Unternehmensbereich einer pauschalierten Land- und Forstwirtschaft und dem übrigen Unternehmensbereich zu steuerbaren Umsätzen kommen kann.