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Vorsteuerabzug für Gebäude steht nur dem Errichter zu

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 280 Heft 8 v. 1.8.1987

UStG § 12

Wird auf einem dem Ehegatten der Unternehmerin gehörenden Grundstück für deren unternehmerische Zwecke ein Gebäude errichtet, wobei allerdings Baubewilligung, Darlehensverträge, Rechnungen uä auf den Ehegatten lauten, so steht der Unternehmerin mangels Errichtereigenschaft kein Vorsteuerabzug zu.

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