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Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes führt zu keiner Lieferung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 280 Heft 8 v. 1.8.1987

UStG § 3, § 11 Abs 12

Die Herausgabe unter Eigentumsvorbehalt erworbener Wirtschaftsgüter an den Eigentümer (hier Bank, die das Eigentum abgetreten erhalten hat) stellt keine Lieferung dar. Erteilt der Vorbehaltseigentümer allerdings dem Rückgabeverpflichteten eine Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis, so schuldet er die ausgewiesene Umsatzsteuer gem § 11 Abs 12 UStG.

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