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Säumniszuschläge wegen vergessener Verrechnungsweisung

SteuerrechtChristoph RitzRdW 1987, 273 Heft 8 v. 1.8.1987

Im 2. AbgÄG 1987 (BGBl 312) wurde im Abschn XV Art. 1 Z 16 eine Bestimmung geschaffen, um „Härten zu vermeiden, die im Zusammenhang mit der auf eine bloß irrtümliche Unterlassung einer Verrechnungsweisung im Sinn des § 214 Abs 4 lit a und b betreffend selbst zu berechnende Abgaben zurückzuführende Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages entstehen können1)1)Erl zu § 221 a Abs 3 und 4 der RV, BlgNR 17. GP.“.

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