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Rückforderung des Säumniszuschlages nach Abgabenherabsetzung: nur auf Antrag, aber gebührenfrei

SteuerrechtRdW 1987, 273 Heft 8 v. 1.8.1987

Wurde ein Säumniszuschlag verhängt, die Abgabenschuld aber später etwa im Rechtsmittelverfahren herabgesetzt, so wird der Säumniszuschlag nicht von Amts wegen, sondern erst auf Antrag des Steuerpflichtigen berichtigt.

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