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Rechtsschutz der Betriebe gegen heranrückende Wohnbebauung - ein richtungsweisendes VfGH-Erkenntnis

WirtschaftsrechtStephan SchwarzerRdW 1987, 223 Heft 7 v. 1.7.1987

I. Raumplanungsfehler als Keim von Nachbarschaftskonflikten

Viele Konflikte zwischen Betrieben und ihrer Nachbarschaft gehen auf Fehler der örtlichen Raumplanung zurück. Besonders häufig ist der Fall, daß eine Gemeinde zur Deckung ihres Baulandbedarfes Liegenschaften im unmittelbaren Einwirkungsbereich von Betrieben als Bauland ausweist. In der Folge kommt es dort zur Errichtung von Wohnhäusern. Sind die Neuansiedler einmal den vom Betrieb verursachten Immissionen ausgesetzt, verlangen sie vom Betriebsinhaber nachbarschützende Maßnahmen1)1)Sie können sich dabei auf verschiedene Rechtsvorschriften berufen, die die Nachbarn vor Immissionen rechtskräftig genehmigter Betriebsanlagen schützen. Sofern die zugezogenen Nachbarn in ihrem Leben oder in ihrer Gesundheit gefährdet sind (was in der Praxis bereits bei dauernden Lärm- oder Geruchseinwirkungen angenommen wird), haben sie nach der GewO, dem DKEG und anderen Gesetzen einen Rechtsanspruch darauf, daß die Behörde dem Betrieb nachträglich die erforderlichen Auflagen vorschreibt. Vgl dazu Schwarzer, Österreichisches Luftreinhaltungsrecht (1987).. Nicht selten wird der Druck auf die Betriebe so stark, daß diese letztendlich gezwungen sind, den Standort aufzugeben2)2)Bei bestimmten Betrieben, etwa Kfz-Werkstätten oder Frächtern, werden Maßnahmen zum Schütze der herangerückten Nachbarn nicht möglich sein, weil die Immissionen im Nahbereich der Anlage unvermeidbar sind. Bei anderen Betrieben können sich wegen der Kosten der Schutzvorkehrungen Probleme ergeben..

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