vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erschwerniszulagen im Sozialdienst

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 215 Heft 6 v. 1.6.1987

EStG § 68 Abs 2

Sind Sozialhelfer (Betreuung alter und kranker Personen) in der Hauskrankenpflege tätig, so kann in ihrer Tätigkeit eine „außerordentliche Erschwernis“ gegenüber den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen von vergleichbarem Pflegepersonal in Alters- und Pflegeheimen erblickt werden. Die zu leistenden Arbeiten müssen allerdings überwiegend unter diesen erschwerenden Arbeitsbedingungen erfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!