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War Johann Strauß Künstler?

SteuerrechtW. DoraltRdW 1987, 206 Heft 6 v. 1.6.1987

Nein; wenn es nach dem VwGH geht, hatte Johann Strauß einen Gewerbebetrieb: „Die Darbietung bloßer Unterhaltungsmusik durch selbständig Tätige ist in aller Regel gewerbliche Tätigkeit“, und zwar auch dann, wenn sie durch Künstler erfolgt; „sie ist entgegen dieser allgemeinen Regel als freiberufliche Tätigkeit nur zu werten, wenn

die Darbietung, wenn auch im Rahmen von Unterhaltungsveranstaltungen, durch einen in seinem Fach anerkannten Künstler, und*)*)Vom VwGH unterstrichen.

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