ArbVG § 105 Abs 1
In einem neuerlichen betriebsverfassungsrechtlichen Vorverfahren iSd § 105 Abs 1 ArbVG besteht keine Bindung des Betriebsrates an seinen früheren Beschluß.
VwGH 5. 11. 1986, 84/01/0069
ArbVG § 105 Abs 1
In einem neuerlichen betriebsverfassungsrechtlichen Vorverfahren iSd § 105 Abs 1 ArbVG besteht keine Bindung des Betriebsrates an seinen früheren Beschluß.
VwGH 5. 11. 1986, 84/01/0069