EStG § 23 Z 2
Entnimmt ein Kommanditist, der gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementär-GmbH (welche die Vertretung und Geschäftsführung der KG besorgt) ist, regelmäßig 20.000,- bis 30.000,- S monatlich aus der KG, so liegt keine steuerneutrale Entnahme, sondern ein Vorweggewinn iS des § 23 Z 2 EStG vor.