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Neuauspflanzung von Weinkulturen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 180 Heft 5 v. 1.5.1987

EStG §§ 6, 21

Aufwendungen für die geschlossene Rodung und Neuauspflanzung von Weinbauflächen können nur dann sofort als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn die Bf vorher die - vom Grundsatz der Einzelbewertung abweichende - Festbewertung wählen durften.

VwGH 25. 2. 1987, 85/13/0103

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