EStG §§ 6, 7, 16
Zur einkommensteuerrechtlichen Anerkennung von Vermittlungsprovisionen, Konzeptionsgebühren, Gebühren für eine Plazierungsgarantie und Beratungskosten und zur Verteilung eines Werbungskostenüberschusses auf die zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Gesellschaft beigetretenen Gesellschafter.