2 % AfA von neuerrichteten Mietgebäuden?
Verschiedene Vermögensbeteiligungsmodelle mit Verlustzuweisungen aus Vermietung und Verpachtung bieten Beteiligungen an neuerrichteten Mietgebäuden an, wobei zur Berechnung der steuerlichen Verlustzuweisungen von einer 50jährigen Nutzungsdauer und damit von einer AfA in Höhe von 2 % ausgegangen wird. Die Anbieter erklären gleichzeitig, daß die Finanzbehörden vergleichbare Modelle bereits ohne Beanstandung geprüft haben.