vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorzeitiger Austritt; Gehaltszahlung im vorhinein

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 133 Heft 4 v. 1.4.1987

AngG §§ 15, 26 Z 2

1. Bei bloß objektiver Rechtswidrigkeit, die insb dann vorliegt, wenn über das Bestehen eines Anspruchs verschiedene Rechtsmeinungen vertreten werden können und daher der Ausgang eines Rechtsstreites hierüber nicht absehbar ist, wird der Tatbestand des § 26 Z 2 AngG nicht erfüllt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!