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Zur Kontrolle gemeinnütziger Bauvereinigungen durch den Zivilrichter

WirtschaftsrechtGottfried CallRdW 1987, 114 Heft 4 v. 1.4.1987

Wieder einmal ist die gemeinnützige Wohnungswirtschaft Österreichs ins Gerede gekommen. Man erhebt den Vorwurf, das eine oder andere schwarze Schaf der Branche habe Bau- bzw Sanierungsgelder widmungswidrig verwendet, ja es tauchen sogar Verdachtsmomente der unmittelbaren oder verdeckten Parteienfinanzierung auf (vgl zB „Kurier“ vom 24. 2. 1987, 17; Worm, „profil“ 1987 Nr 8, 10 f; „Die Presse“ vom 3. 3. 1987, 13; „profil“ 1987 Nr 9, 17 und 20; und „profil“ 1987 Nr 10, 7 f). Es ist kaum verwunderlich, daß dann regelmäßig der Ruf nach mehr Kontrolle der Gemeinnützigen - etwa durch den Rechnungshof oder eine Kontrolleinrichtung des betroffenen Bundeslandes - erschallt.

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