ABGB §§ 934, 1121
MRG § 29
Wer eine Liegenschaft im Wege einer Zwangsversteigerung erstanden hat, tritt bei unverbücherten Bestandverträgen gleich dem Erwerber in den Bestandvertrag ein; er hat alle Rechte des Verpflichteten und kann auch einen Bestandvertrag wegen laesio enormis anfechten, wobei dem der Kündigungsschutz nach dem MRG nicht entgegensteht.