ABGB § 1330
Es genügt grundsätzlich das Vorliegen nicht offenkundig bereits widerlegter Verdachtsgründe für die Annahme, daß eine Strafanzeige nicht wider besseres Wissen und somit rechtmäßig erstattet wurde.
OGH 28. 10. 1986, 2 Ob 615/85 (OLG Wien 10. 4. 1985, 16 R 81/85; LGZ Wien 12. 11. 1984, 20 Cg 168/83)