1. Verstaatlichung 1946 und Entwicklung der Organisation der verstaatlichten Industrie1)
Mit dem vom Nationalrat 1946 einstimmig verabschiedeten ersten, einfachgesetzlichen, Verstaatlichungsgesetz (BGBl 168) gingen die Anteilsrechte an 70 Unternehmen und Unternehmensteilen des Banken-, Bergbau- und Grundstoffindustriebereiches in das Eigentum der Republik Österreich über. Für die im Bereiche der sowjetischen Besatzungszone gelegenen Betriebsstätten wurde die Verstaatlichung allerdings erst 1955 effektiv, da bis dahin die Betriebe unter SMV- bzw USIA-Verwaltung standen. Motive für die Verstaatlichung waren nach