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Die gegenwärtige Rechtslage der „verstaatlichten Industrie“ Österreichs

WirtschaftsrechtGerhard StadlerRdW 1987, 40 Heft 2 v. 1.2.1987

1. Verstaatlichung 1946 und Entwicklung der Organisation der verstaatlichten Industrie1)1)Aus den früher zahlreichen rechtswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Veröffentlichungen zur Verstaatlichung und Entwicklung der verstaatlichten Industrie: Langer, Les nationalisations en Autriche, Liege 1964 (deutsch: Die Verstaatlichung in Österreich, Wien 1966); Weber (Hrsg), Die Verstaatlichung in Österreich, 1964; Bauerreiß, Neuordnung der verstaatlichten Unternehmungen, JBl 1967, 231-244; Kastner, Rechtsfragen der Verstaatlichung in Österreich, JBl 1968, 1-9; Zemanek, Ist Österreich für die Auslandsgeschäfte seiner verstaatlichten Industrie völkerrechtlich verantwortlich? CA-WirtschaftsberichteNr 1/1977, 13-19; mehrere Beiträge in Heft 4/1981 der Österreichischen Zeitschrift für Politikwissenschaft; Schäffer, Die rudimentäre Wirtschaftsverfassung Österreichs, in: FS Wenger, 1983, 3-38; Schambeck, Wirtschaftsverfassung und Verstaatlichung in Österreich, in: FS Wenger, 1983, 39-56; Tieber - Spitzer, Verstaatlichte Industrie, 1983; Keplinger (Hrsg), Ausbau statt Schrumpfung, WISONr 2/86 (Wirtschafts- und sozialpolitische Zeitschrift des ISW); Weber, 1946-1986: 40 Jahre verstaatlichte Industrie in Österreich, ÖIAG-JournalNr 2/1986.

Mit dem vom Nationalrat 1946 einstimmig verabschiedeten ersten, einfachgesetzlichen, Verstaatlichungsgesetz (BGBl 168) gingen die Anteilsrechte an 70 Unternehmen und Unternehmensteilen des Banken-, Bergbau- und Grundstoffindustriebereiches in das Eigentum der Republik Österreich über. Für die im Bereiche der sowjetischen Besatzungszone gelegenen Betriebsstätten wurde die Verstaatlichung allerdings erst 1955 effektiv, da bis dahin die Betriebe unter SMV- bzw USIA-Verwaltung standen. Motive für die Verstaatlichung waren nach

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